Medizinische Fortbildungstage Thüringen |
08.06.2017 |
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Unter dem Titel „MTA – von Fall zu Fall – Seminar für Medizinisch-Technische-Assistenten“ fanden vom 07.-09. Juni 2017 die Medizinischen Fortbildungstage Thüringen 2017 im Kaisersaal Erfurt statt. Veranstalter dieser Fortbildung waren die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen in Partnerschaft mit dem Landesverband Thüringen der Leitenden Krankenhausärzte.
Vor ca. 50 Teilnehmern sprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, neben anderen namenhaften Referenten, zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an MTRA aus rechtlicher Sicht mit aktuellen Fallbeispielen“ am 8. Juni 2017.
Ausgangspunkt für Herrn Mattissecks Ausführungen waren die Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, da dies dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Um praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken auszuschließen, griff Herr Mattisseck auf Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen zurück. In diesem Rahmen wurden der Spritzenschein und der Befähigungsnachweis für MTRA behandelt, sowie die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler thematisiert. Es folgte ein Kurzüberblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess und die Darstellung des an den Krankenversicherer übergegangenen Rechts und dessen Folgen. Aufbauend darauf wurden die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht, sowie Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung aufgezeigt.