Deutsche Rettungsflug |
06.03.2014 |
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Am 06. März 2014 fand in Zwickau eine Weiterbildung der DRF statt. Dipl.-jur. Holger Mattisseck sprach vor 25 Notärzten zum Thema „Die Einwilligung in der praktischen Notfallmedizin“.
Ausgangspunkt für diese Thematik waren die vermehrten gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Notfallmedizinern nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013.
Herr Mattisseck besprach aus dem juristischen Blickwinkel die Garantenstellung des Notarztes. Aufbauend auf Ausführungen zur Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit wurde die Wichtigkeit der Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit des Patienten verdeutlicht.
Seine Ausführungen rundete Herr Mattissek mit einem Einblick in aktuelle Fälle der Rechtsprechung ab.