Bracco College |
19.11.2016 |
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Am 19.11.2016 fand in Chemnitz eine Fortbildungsveranstaltung des Bracco College für MTRA aus radiologischen Praxen statt. Veranstalter dieser Fortbildung war die Bracco Imaging Deutschland GmbH.
Vor ca. 50 Teilnehmern sprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, neben anderen namenhaften Referenten, zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an medizinisch-technologisch-radiologische Assistenten.
Seine Ausführungen begann Herr Mattisseck mit den Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal. Dementsprechend wurden die Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen am Spritzenschein und dem Befähigungsnachweis aufgezeigt. Des Weiteren folgten Ausführungen über die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler mit der Frage danach, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Nach einem Überblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess wurde durch Herrn Mattisseck das an den Krankenversicherer übergegangene Recht aufgezeigt und dessen Folgen dargestellt. Nachdem die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht wurden, zeigte Herr Mattisseck die Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung auf.