Berliner Feuerwehr |
17.07.2017 |
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Vom 17. Juli bis 19. Juli 2017 engagierte sich Dipl.-jur. Holger Mattisseck als Gastdozent für die Ausbildung qualifizierten Personals der Berliner Feuerwehr in Berlin. Vor ca. 40 sehr interessierten Teilnehmern besprach er die Ausbildung von Notfallsanitätern aus dem Blickwinkel der Rechtsprechung.
Ausgangspunkt war das im Jahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Dementsprechend legte Herr Mattisseck die Anforderungen an die Aufklärung und Behandlung von Patienten aus rechtlicher Sicht dar.
Es wurden weiterhin die Qualifizierungsansprüche an die Ausbildung der Notfallsanitäter im Vergleich zur früheren Ausbildung der Rettungsassistenten aufgezeigt. Im Zentrum seiner Ausführungen ging Herr Mattisseck auf die rechtliche Ausbildung im Bereich Strafrecht unter dem spezifischen Blickwinkel der Notfallmedizin, und da besonders dem Haftungsrecht, ein. Seine Darstellungen unterfütterte Herr Mattisseck mit aktuellen Fällen der Rechtsprechung.