Medizinische Fortbildungstage Thüringen |
02.06.2016 |
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Vom 01. Juni bis zum 04. Juni 2016 wurden im Kaisersaal Erfurt die Medizinischen Fortbildungstage Thüringen unter dem Titel „MTA – Aller Guten Dinge Sind Drei – Seminar für Medizinisch-Technische Assistenten“ abgehalten. Veranstalter dieser Fortbildungsreihe waren die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen.
Neben anderen namenhaften Referenten besprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, vor ca. 50 interessierten Teilnehmern, das Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an MTRA aus rechtlicher Sicht mit aktuellen Fallbeispielen“ am 02. Juni 2016.
Ausgehend von der Tatsache, dass die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal aus dem Pflegealltag nicht mehr wegzudenken ist, begann Herr Mattisseck seine Ausführungen mit den Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal. Um praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken auszuschließen, griff Herr Mattisseck auf Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen zurück. Dies beinhaltete den Spritzenschein und den Befähigungsnachweis. Des Weiteren folgten Ausführungen über die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler mit der Frage danach, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Herr Mattisseck gab außerdem einen Überblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess. Zusätzlich wurde das an den Krankenversicherer übergegangene Recht dargestellt und dessen Folgen abgeklärt. Aufbauend darauf wurden die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht, sowie Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung aufgezeigt.