Berliner Feuerwehr |
07.03.2018 |
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In der Ausbildung von qualifiziertem Personal der Berliner Feuerwehr war Dipl.-jur. Holger Mattisseck vom 07. Bis 09. März 2018 tätig und besprach vor ca. 40 sehr interessierten Teilnehmern die Ausbildung von Notfallsanitätern aus der Sicht der Rechtsprechung.
Durch das im Jahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz kam es zu gravierenden Veränderungen. Dementsprechend legte Herr Mattisseck die Anforderungen an die Aufklärung und Behandlung von Patienten aus rechtlicher Sicht dar.
Durch die Darstellung von aktuellen Fällen der Rechtsprechung unterfüttert, ging Herr Mattisseck auf die rechtliche Ausbildung im Bereich Strafrecht unter dem spezifischen Blickwinkel der Notfallmedizin ein. Sein besonderes Augenmerk legte er dabei auf das Haftrecht.
Es wurden weiterhin die Qualifizierungsansprüche an die Ausbildung der Notfallsanitäter im Vergleich zur früheren Ausbildung der Rettungsassistenten aufgezeigt.