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Deutsches Rotes Kreuz DRK Akademie Sachsen Campus Dresden

12.09.2024

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Formulierung und praktische Handhabung

Behandlungsabbruch und Durchsetzung des Patientenwillens am Lebensende

Seit September 2009 sind Ärzte dazu verpflichtet, dem vorab schriftlich festgelegten Behandlungswillen des einwilligungsunfähigen Patienten Folge zu leisten. Das Seminar soll helfen, einen Überblick über notwendige Inhalte und rechtliche Wirkungen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu gewinnen. Die Teilnehmer des Seminars werden Schritt für Schritt allgemeinverständlich an die Gesamtproblematik herangeführt und sind am Ende befähigt, selbst eine sinnvolle und durchsetzbare Patientenverfügung nebst Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verfassen. Die Teilnehmer erhalten dazu rechtlich geprüfte Formulare und Textbausteine des Bundesministeriums für Justiz ausgehändigt. Außerdem werden die Teilnehmer gezielt in die praktische Handhabung der Vorsorgedokumente eingewiesen.

In der Praxis existieren verschiedene Meinungen zu den einzelnen Formen der Sterbehilfe und deren Strafbarkeitsrisiken. Außerdem sind die inhaltlichen Anforderungen an Patientenverfügungen drastisch gestiegen und es bestehen vielfach Unsicherheiten im Umgang damit. In der Patientenverfügung werden Festlegungen getroffen für eine Situation, die nicht unmittelbar bevorsteht. Das pauschale Unterlassen einer Reanimation auf Grundlage einer Patientenverfügung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In derartigen Situationen helfen sogenannte DNR-Anordnungen als fehlendes Bindeglied zwischen der Patientenverfügung und der konkret vorliegenden Situation. Im Seminar wird vermittelt, welche Formen der Sterbehilfe strafbar und welche legitim sind und wie rechtssicher mit Vorsorge-dokumenten umgegangen werden kann.

Zielgruppe

Inhalte

Zeit

08.00 bis 14.00 Uhr

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Seminarprogramm – DRK Akademie Sachsen (antragocloud.de)

Deutsches Rotes Kreuz DRK Akademie Sachsen Campus Leipzig

19.09.2024

Haftungsrisiken im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch Rettungsdienstpersonal

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal ist aus dem Rettungsdienstalltag nicht mehr wegzudenken. An Hand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis wird im Seminar dargestellt, welche Rechtsfolgen sich für den Träger des Rettungsdienstes und für das handelnde Personal aus Fehlern ergeben können. Im Seminar werden die juristischen Anforderungen an den Träger und an das ausführende Personal dargestellt und Haftungsrisiken werden detailliert aufgezeigt. Es werden Handlungsempfehlungen gegeben, um von vornherein Risiken auszuschließen. An Hand der geltenden Rechtsnormen wird dargestellt, welche ärztlichen Leistungen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erbracht werden können und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um mehr Handlungssicherheit zu schaffen. Im Seminar werden aktuelle Urteile aus dem Straf- und Zivilrecht besprochen.

Zielgruppe

Inhalte

Zeit

08.00 bis 14.00 Uhr

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Seminarprogramm – DRK Akademie Sachsen (antragocloud.de)

Deutsches Rotes Kreuz DRK Akademie Sachsen Campus Dresden

26.09.2024

Haftungsrisiken im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch Pflegepersonal

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Dokumentation in der Pflege

Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. An Hand konkreter Fallbeispiele wird im Seminar dargestellt, welche Rechtsfolgen sich für den Träger der Einrichtung und das handelnde Personal aus Fehlern ergeben können. Im Seminar werden die juristischen Anforderungen an den Träger, den anordnenden Arzt und das ausführende Personal dar-gestellt. Haftungsrisiken werden detailliert aufgezeigt. Es werden Handlungsempfehlungen gegeben, um von vornherein Risiken auszuschließen. An Hand der Delegationsregeln der Bundesärztekammer und der kassenärztlichen Bundesvereinigung wird dargestellt, welche ärztlichen Leistungen an wen delegierbar sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Dieses Seminar Dokumentation unterscheidet sich von klassischen Seminaren Dokumentation und hilft, Rechtssicherheit im Umgang mit der Patientendokumentation zu erlangen. In der Praxis wird häufig davon gesprochen, dass das, was nicht dokumentiert ist, auch nicht geschehen ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch liest es sich aber anders – hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht in der Patientenakte aufgezeichnet, wird lediglich vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat. Im Seminar werden Fragen der Dokumentation und Überdokumentation im Gesundheitswesen aus ausschließlich rechtlicher Sicht besprochen. Es werden die Folgen fehlerhafter Dokumentation mit Haftungsdurchgriff auf den Träger der Einrichtung und auf das handelnde Personal dargestellt. Dies erfolgt anhand von Fallbeispielen aus der Praxis.

Zielgruppe

Inhalte

Zeit

08.00 bis 15.00 Uhr

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Seminarprogramm – DRK Akademie Sachsen (antragocloud.de)

Deutsches Rotes Kreuz DRK Akademie Sachsen Campus Leipzig

10.10.2024

Strafrechtliche Konsequenzen auf Grund aktueller Verstöße gegen die StVO bei Blaulichtfahrten sowie veränderte Rahmenbedingungen für das Handeln von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern nach Einführung des § 2a NotSanG und Novellierung des § 4 NotSanG

Am 24. November 2023 ereignete sich in Dresden-Löbtau ein schwerer Verkehrsunfall mit einem KTW, welcher hätte vermieden werden können. Die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen für den Einsatzfahrer sind noch nicht absehbar; der Schaden wird derzeit mit 250.000 Euro beziffert. Anhand der aktuellen Rechtsprechung wird eingehend erläutert, wann Blaulichtfahrten überhaupt durchgeführt werden dürfen und was dabei zu beachten ist.

Außerdem sorgte die im Sommer 2023 erfolgte Novellierung des NotSanG für weitere Unsicherheiten des Rettungsdienstpersonals. Im Seminar wird im Detail erläutert, welche Maßnahmen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eigenständig und welche Maßnahmen sie eigenverantwortlich erbringen dürfen und welche Haftungsrisiken für sie damit verbunden sind.

Letztendlich sind Ende 2023 / Anfang 2024 innerhalb von nur drei Monaten zwei Notärzte und ein Notfallsanitäter wegen fahrlässiger Tötung strafrechtlich verurteilt worden. Dies gehört zum Alltag der deutschen Strafjustiz. Allerdings sind in allen drei Fällen die Urteile drastisch höher als in der Vergangenheit ausgefallen und die Täter gelten nach diesen Urteilen als vorbestraft. Ist eine Trendwende zu höheren Geld- und Freiheitsstrafen absehbar?

Zielgruppe

Inhalte

Zeit

08.00 bis 12.00 Uhr

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Seminarprogramm – DRK Akademie Sachsen (antragocloud.de)

Deutsches Rotes Kreuz DRK Akademie Sachsen Campus Dresden

24.10.2024

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Gesundheitswesen

Trugschlüsse und Rechtsirrtümer im Betreuungsrecht

Ärzte und Pflegekräfte stehen immer wieder vor dem Problem, sturzgefährdete, nicht einwilligungsfähige Patienten vor einer krankheits- oder behinderungsbedingten Gefahr der erheblichen Gesundheitsschädigung oder Selbsttötung schützen zu müssen. Neben Medikamenten stellen Bettgitter und Fixierungen ein wirkungsvolles Mittel dar, um die Eigengefährdung der Betroffenen zu vermindern. Häufig besteht unter dem medizinischen Personal jedoch eine große Rechtsunsicherheit, was unter freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verstehen ist, ob und wann überhaupt Freiheitsentzug getätigt werden darf und wann die Pflicht zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme besteht. Im Seminar wird den Teilnehmern Wissen darüber vermittelt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen freiheitsentziehende Maßnahmen geboten und zulässig sind.

In der Praxis besteht Unsicherheit des medizinischen Personals in Bezug auf rechtliche Betreuungen. Es existieren unklare Vorstellungen über die Reichweite der Befugnisse von rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten. Es ist nicht bekannt, wann der Betreute selbst noch einwilligen darf oder muss. Es besteht Unsicherheit im Umgang mit Bevollmächtigten bei fehlender Compliance. Im Seminar wird anhand praktischer Bei-spiele dargelegt, welche Fehler im Betreuungsrecht häufig auftreten. Es werden die rechtlichen Anforderungen an die Einwilligung des Betreuten aufgezeigt. Es wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer in eine freiheitsentziehende Maßnahme einwilligen darf und wie bei fehlender Compliance eines Bevollmächtigten verfahren werden kann. Das Seminar schafft Rechtssicherheit im Betreuungsrecht.

Zielgruppe

Inhalte

Zeit

08.00 bis 14.00 Uhr

Link

Seminarprogramm – DRK Akademie Sachsen (antragocloud.de)