Helios-Kliniken und Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
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Am 14. April 2021 referierte Holger Mattisseck vor 50 Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern des Rettungsdienstes Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sowie der Helios-Kliniken im Landkreis.
Herr Mattisseck erläuterte in gewohnter Art und Weise umfassend, anschaulich und leicht verständlich die straf- und zivilrechtlichen Haftungsrisiken im Rahmen rettungsdienstlicher und pflegerischer Leistungserbringung. Er ging dabei insbesondere auf die Rechtsprechung der letzten zehn Jahre im Straf- und Zivilrecht ein und gab Handlungsempfehlungen, um Inanspruchnahmen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von vornherein auszuschließen.
Im Rahmen seiner Ausführungen sprach Herr Mattisseck auch zur Thematik Amtshaftung im Rettungsdienst.