Landesärztekammer Sachsen |
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Holger Mattisseck referierte am 7. Mai 2022 im Rahmen einer Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin der Sächsischen Landesärztekammer vor 60 Ärzten.
Gegenstand der Ausführungen waren Fragen der Amtshaftung im sächsischen Rettungsdienst, zivil- und strafrechtliche Aspekte der Notfallrettung sowie die Thematik Einwilligungsfähigkeit in Verbindung mit der Problematik Zwangsbehandlung nach sächsischem Psychischkranken- und Polizeigesetz. Holger Mattisseck referierte außerdem zu Fragen von DNR-Anordnungen im Rettungsdienst sowie zu Grundsätzen der Dokumentation von Rettungsdiensteinsätzen.