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Carl-von-Basedow-Klinikum Merseburg |
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Am 15. Juni 2022 fand in Trägerschaft des Carl-von-Basedow-Klinikums in Merseburg ein Wundsymposium statt, anlässlich dessen 90 interessierte Mediziner angereist waren.
Holger Mattisseck referierte zur Thematik „Haftungsrisiken im Rahmen der Dekubitusprophylaxe“. Gegenstand des Vortrages waren strafrechtliche und insbesondere zivilrechtliche Aspekte der Dekubitusprophylaxe mit Hinblick auf die im Jahr 2013 eingeführten Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Gunsten der Patienten. Holger Mattisseck bezog besonders Stellung zur sogenannten „lückenhaften Dokumentation“ und den daraus resultierenden Haftungsrisiken für ärztliches und nichtärztliches Personal. Des Weiteren nahm er Bezug auf den Expertenstandard Dekubitusprophylaxe und erläuterte anschaulich die Wechselwirkung zwischen zivilrechtlichen Normen und Standards des Deutschen Netzwerkes für Qualitätssicherung in der Pflege. Abgerundet wurde der Vortrag mit einer Vielzahl straf- und zivilrechtlicher Urteile auf Grund unzureichender Prophylaxe.