Jahresfortbildung Rettungsdienst Nordsachsen |
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Vom 14. Januar 2025 bis zum 16. Dezember 2025 führte Holger Mattisseck im Landkreis Nordsachsen insgesamt 16 Jahresfortbildungen zur Thematik Recht im Rettungsdienst vor interessiertem Rettungsdienstpersonal durch.
Themenschwerpunkte der Jahresfortbildung waren:
– Verschärfung des Strafrechts im Falle einer fahrlässigen Tötung durch Rettungsdienstpersonal
– Umfang der Amtshaftung in Sachsen und bestehende Restrisiken
– Auslegung der Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bezüglich des § 2a NotSanG
– Neufassung des SächsPsychKHG mit Auswirkungen auf den Rettungsdienst
– Zwangsmaßnahmen im Rettungsdienst
– Transportverweigerung und Transportverzicht
– Umgang mit Patientenverfügungen in der Notfallmedizin und Alternativen zur Patientenverfügung
– Dokumentation in der Notfallmedizin
– Aktuelle Rechtsprechung zu Sonder- und Wegerechten
Die Ausführungen von Herrn Mattisseck basierten ausschließlich auf der ihm vorliegenden umfassenden aktuellen Rechtsprechung zum Rettungsdienst, auf wissenschaftlich fundierten Quellen und auf vielfältigen praktischen Erfahrungen aus dem Rettungsdienstalltag.