Jahresfortbildung Rettungsdienst Mittelsachsen |
|---|
Vom 29. Januar 2026 bis zum 3. Dezember 2026 führt Holger Mattisseck im Landkreis Mittelsachsen insgesamt 16 Jahresfortbildungen zur Thematik Recht im Rettungsdienst durch.
Themenschwerpunkte der Jahresfortbildung sind:
– Verschärfung des Strafrechts im Falle einer fahrlässigen Tötung durch Rettungsdienstpersonal
– Umfang der Amtshaftung in Sachsen und bestehende Restrisiken
– Auslegung der Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bezüglich des § 2a NotSanG
– Neufassung des SächsPsychKHG mit Auswirkungen auf den Rettungsdienst
– Zwangsmaßnahmen im Rettungsdienst
– Transportverweigerung und Transportverzicht
– Umgang mit Patientenverfügungen in der Notfallmedizin und Alternativen zur Patientenverfügung
– Dokumentation in der Notfallmedizin
– Aktuelle Rechtsprechung zu Sonder- und Wegerechten
Die Ausführungen von Herrn Mattisseck basieren ausschließlich auf der ihm vorliegenden umfassenden aktuellen Rechtsprechung zum Rettungsdienst, auf wissenschaftlich fundierten Quellen und auf vielfältigen praktischen Erfahrungen aus dem Rettungsdienstalltag.