Stiftung Münch |
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Am 8. April 2026 und am 21. April 2026 führte Holger Mattisseck im Pflegeheim „Im Park“ der Stiftung Münch in Crimmitschau jeweils eine Fortbildung zur Thematik „Freiheitsentziehende Maßnahmen im Gesundheitswesen“ vor interessiertem Pflegepersonal durch.
Holger Mattisseck sprach zur Normierung des Freiheitsentzuges entsprechend der Regelungen des Betreuungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung waren insbesondere die Definition freiheitsentziehender Maßnahmen, deren Indikation sowie die praktische Umsetzung der Einholung der Einwilligung des Betreuers beziehungsweise des Bevollmächtigten und der Beantragung der richterlichen Genehmigung. Abgerundet wurde der Vortrag mit strafrechtlichen Urteilen in Folge rechtswidriger Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen.