Immer wissen, was Recht ist?

Abonnieren Sie den Newsletter von rechtspraxis-gesundheitswesen.de, und Sie wissen stets, was juristisch Neues im Gesundheitswesen passiert.


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Dipl.-Jurist Holger Mattisseck

Holger Mattisseck studierte in Potsdam Recht. Seine berufliche Laufbahn begann er als Justiziar der Wirtschafts- und Unternehmensberatung Berlin GmbH. Im Vordergrund seiner Tätigkeit stand die Anpassung rechtlicher Strukturen von Unternehmen an marktwirtschaftliche Erfordernisse.

Ab dem Jahr 2000 hat sich Holger Mattisseck ausschließlich auf den Bereich Medizinrecht konzentriert. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst schwerpunktmäßig das Arzthaftungsrecht, das Strafrecht im Gesundheitswesen sowie angrenzende Rechtsgebiete wie z. B. Delegations- und Betreuungsrecht. Holger Mattisseck ist im Arzthaftungsrecht gutachterlich tätig.

Im Jahr 2010 gründete Holger Mattisseck die Rechtspraxis Gesundheitswesen als wissenschaftliches Institut für die Fort- und Weiterbildung Angehöriger der medizinischen Berufe. Sein Leitmotiv besteht darin, die Problematik Recht im Gesundheitswesen juristischen Laien anschaulich und nachvollziehbar nahe zu bringen und fachübergreifend zu veranschaulichen.

Derzeit referiert Holger Mattisseck unter anderem für die Sächsische Landesärztekammer, die Landesärztekammer Thüringen, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie für diverse Hilfsorganisationen und private Träger des Gesundheitswesens. Holger Mattisseck hat einen Lehrauftrag an der Dresden International University und bildet an fünf Standorten in Sachsen Heim- und Pflegedienstleiter sowie Praxisanleiter aus. Entsprechend den Vorgaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin schult Holger Mattisseck Notärzte zu rechtlichen Fragen des Interhospital-Transfers. Holger Mattisseck unterweist Experten auf Grundlage des Curriculums der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung in der Rechtsproblematik der Intensivpflege. Des Weiteren bildet Holger Mattisseck angehende Fachärzte für Notfallmedizin aus und schult Führungskräfte im Rettungsdienst für Landesverbände von Hilfsorganisationen.