Immer wissen, was Recht ist?

Abonnieren Sie den Newsletter von rechtspraxis-gesundheitswesen.de, und Sie wissen stets, was juristisch Neues im Gesundheitswesen passiert.


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Rechtliche Rahmenbedingungen für die Dokumentation in der Pflege

Dieses Seminar unterscheidet sich von klassischen Seminaren Dokumentation und hilft, Rechtssicherheit im Umgang mit der Patientendokumentation zu erlangen. In der Praxis wird häufig davon gesprochen, dass das, was nicht dokumentiert ist, auch nicht geschehen ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch liest es sich aber anders – hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht in der Patientenakte aufgezeichnet, wird lediglich vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat. Im Seminar werden Fragen der Dokumentation und Überdokumentation im Gesundheitswesen aus ausschließlich rechtlicher Sicht besprochen. Es werden die Folgen fehlerhafter Dokumentation mit Haftungsdurchgriff auf den Träger der Einrichtung und auf das handelnde Personal dargestellt. Dies erfolgt anhand von Fallbeispielen aus der Praxis.

Zielgruppe

Inhalte

Dauer

Drei Stunden

Grundgebühr

360,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.

Haftungsrisiko Sturz – Schutz vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Jeder zweite Pflegeheimbewohner stürzt einmal pro Jahr. Die Anwendung des Expertenstandards Sturzprophylaxe des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege garantiert ein hohes Maß an Sicherheit vor haftungsrechtlicher Inanspruchnahme. Trotzdem sind sich Pflegekräfte oftmals nicht  sicher, welche rechtlichen Folgen ihr Handeln hat. Stürzt der Patient im Rahmen eines Toilettenganges, einer Lagerungs- oder einer sonstigen Pflegemaßnahme jeweils in Begleitung oder Anwesenheit einer Pflegekraft, wird vermutet, dass der Sturz im Zusammenhang mit einem groben Pflegefehler steht. Im Seminar werden Handlungsempfehlungen aufgezeigt, um haftungsrechtliche Inanspruchnahmen zu minimieren. Außerdem wird dargestellt, nach welchem Handlungsschema die Regressbearbeiter der Krankenversicherungen Sturzgeschehen aufarbeiten.

Zielgruppe

Inhalte

Dauer

Drei Stunden

Grundgebühr

360,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Gesundheitswesen

Ärzte und Pflegekräfte stehen immer wieder vor dem Problem, sturzgefährdete, nicht einwilligungsfähige Patienten vor einer krankheits- oder behinderungsbedingten Gefahr der erheblichen Gesundheitsschädigung oder Selbsttötung schützen zu müssen. Neben Medikamenten stellen Bettgitter und Fixierungen ein wirkungsvolles Mittel dar, um die Eigengefährdung der Betroffenen zu vermindern. Häufig besteht unter dem medizinischen Personal jedoch eine große Rechtsunsicherheit, was unter freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verstehen ist, ob und wann überhaupt Freiheitsentzug getätigt werden darf und wann die Pflicht zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme besteht. Im Seminar wird den Teilnehmern Wissen darüber vermittelt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen freiheitsentziehende Maßnahmen geboten und zulässig sind.

Zielgruppe

Inhalte

Dauer

Drei Stunden

Grundgebühr

360,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.

Trugschlüsse und Rechtsirrtümer im Betreuungsrecht

In der Praxis besteht Unsicherheit des medizinischen Personals in Bezug auf rechtliche Betreuungen. Es existieren unklare Vorstellungen über die Reichweite der Befugnisse von rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten. Es ist nicht bekannt, wann der Betreute selbst noch einwilligen darf oder muss. Es besteht Unsicherheit im Umgang mit Bevollmächtigten bei fehlender Compliance. Im Seminar wird anhand praktischer Beispiele dargelegt, welche Fehler im Betreuungsrecht häufig auftreten. Es werden die rechtlichen Anforderungen an die Einwilligung des Betreuten aufgezeigt. Es wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer in eine freiheitsentziehende Maßnahme einwilligen darf und wie bei fehlender Compliance eines Bevollmächtigten verfahren werden kann. Das Seminar schafft Rechtssicherheit im Betreuungsrecht.

Zielgruppe

Inhalte

Dauer

Drei Stunden

Grundgebühr

360,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.

Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht

Ausgangspunkt des Patientendatenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht ist das Patientenvertrauen. Indem der Patient dem Arzt Einblicke in oftmals sehr persönliche Belange gewährt, hat er ein Recht auf Geheimhaltung dieser. Gerade dieses Vertrauen stellt eine elementare Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung dar. Bei der Verarbeitung von Patientendaten sind nicht nur die allgemeinen Vorschriften der Datenschutz Grundverordnung, sondern auch die Anforderungen der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten. Diese Anforderungen sind hoch. Es gilt, Fehlerquellen zu bedenken und zu eliminieren. Das medizinische Personal muss sich dieser Verantwortung bewusst sein. Im Seminar wird ein Überblick über  die datenschutzrechtlichen Normen einschließlich der einschlägigen Regelungen des Strafgesetzbuches vermittelt.

Zielgruppe

Inhalte

Dauer

Drei Stunden

Grundgebühr

360,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.