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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Formulierung und praktische Handhabung |
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Seit September 2009 sind Ärzte dazu verpflichtet, dem vorab schriftlich festgelegten Behandlungswillen des einwilligungsunfähigen Patienten Folge zu leisten. Das Seminar soll helfen, einen Überblick über notwendige Inhalte und rechtliche Wirkungen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu gewinnen. Die Teilnehmer des Seminars werden Schritt für Schritt allgemeinverständlich an die Gesamtproblematik herangeführt und sind am Ende befähigt, selbst eine sinnvolle und durchsetzbare Patientenverfügung nebst Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verfassen. Die Teilnehmer erhalten dazu rechtlich geprüfte Formulare und Textbausteine des Bundesministeriums für Justiz ausgehändigt. Außerdem werden die Teilnehmer gezielt in die praktische Handhabung der Vorsorgedokumente eingewiesen.
Vier Stunden
480,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.
Behandlungsabbruch und Durchsetzung des Patientenwillens am Lebensende |
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In der Praxis existieren verschiedene Meinungen zu den einzelnen Formen der Sterbehilfe und deren Strafbarkeitsrisiken. Außerdem sind die inhaltlichen Anforderungen an Patientenverfügungen drastisch gestiegen und es bestehen vielfach Unsicherheiten im Umgang damit. In der Patientenverfügung werden Festlegungen getroffen für eine Situation, die nicht unmittelbar bevorsteht. Das pauschale Unterlassen einer Reanimation auf Grundlage einer Patientenverfügung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In derartigen Situationen helfen sogenannte DNR-Anordnungen als fehlendes Bindeglied zwischen der Patientenverfügung und der konkret vorliegenden Situation. Im Seminar wird vermittelt, welche Formen der Sterbehilfe strafbar und welche legitim sind und wie rechtssicher mit Vorsorgedokumenten umgegangen werden kann.
Zwei Stunden
240,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.
Strafrechtliche Haftung im Gesundheitswesen |
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Sowohl für ärztliches als auch für nichtärztliches Personal gehört die Konfrontation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu den unangenehmeren Seiten der Berufsausübung. In der Praxis steigt die Zahl der Anzeigen gegen Ärzte und Pflegekräfte an. Vor diesem Hintergrund werden im Seminar die grundsätzlichen strafrechtlichen Zusammenhänge im Gesundheitswesen dargestellt, die für den Bereich der Medizin von Bedeutung sind. Im Seminar wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis dargestellt, welche strafrechtlichen und berufsrechtlichen Folgen sich für das Personal aus fehlerhaftem Handeln ergeben können. Es werden Handlungsempfehlungen vermittelt, um Strafbarkeitsrisiken zu minimieren. Das Seminar sensibilisiert und schafft Rechtssicherheit für die tägliche Pflege- und Behandlungspraxis.
Drei Stunden
360,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.
Zivilrechtliche Haftung im Gesundheitswesen |
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Im Jahr 2011 wurden drei Krankenhausärzte wegen nicht belegbarer Planung und Durchführung einer Dekubitus-Prophylaxe zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Ein Krankenpflegeschüler wurde 2014 wegen Unterlassen des Tragenssteriler Handschuhe beim Entfernen eines peripheren Venenverweilkatheters zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Beide Urteile hätten vermieden werden können. Im Seminar wird an Hand von Fallbeispielen aus der Praxis dargestellt, welche Rechtsfolgen sich für den Träger der Einrichtung und das handelnde Personal aus fehlerhaftem Handeln ergeben können. Es werden Handlungsempfehlungen vermittelt, um Schadenersatzansprüche zu minimieren. Das Seminar sensibilisiert und schafft Rechtssicherheit für die tägliche Pflege- und Behandlungspraxis.
Fünf Stunden
600,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.
Haftungsrisiken im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch Pflegepersonal |
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Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. An Hand konkreter Fallbeispiele wird im Seminar dargestellt, welche Rechtsfolgen sich für den Träger der Einrichtung und das handelnde Personal aus Fehlern ergeben können. Im Seminar werden die juristischen Anforderungen an den Träger, den anordnenden Arzt und das ausführende Personal dargestellt. Haftungsrisiken werden detailliert aufgezeigt. Es werden Handlungsempfehlungen gegeben, um von vornherein Risiken auszuschließen. An Hand der Delegationsregeln der Bundesärztekammer und der kassenärztlichen Bundesvereinigung wird dargestellt, welche ärztlichen Leistungen an wen delegierbar sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Fünf Stunden
600,- € zzgl. Fahrtkosten und MwSt.