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Medizinische Fortbildungstage Thüringen

11.06.2015

Unter dem Titel „MTA – Alles was Recht ist – Seminar für Medizinisch-Technische Assistenten“ wurden vom 10. Juni bis zum 13. Juni 2015 die Medizinischen Fortbildungstage Thüringen im Kaisersaal Erfurt abgehalten. Veranstalter dieser Fortbildungsreihe waren die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen.

Am 11. Juni 2015 referierte Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, neben anderen namenhaften Referenten, vor ca. 50 Teilnehmern zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an MTRA und MTAL. Ziel war es praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken zu minimieren, da die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal fester Bestandteil des Pflegealltags ist.

Seine Ausführungen begann Herr Mattisseck mit den Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal. Dementsprechend wurden die Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen am Spritzenschein und dem Befähigungsnachweis aufgezeigt. Des Weiteren folgten Ausführungen über die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler mit der Frage danach, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Nach einem Überblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess wurde durch Herrn Mattisseck das an den Krankenversicherer übergegangene Recht aufgezeigt und dessen Folgen dargestellt. Nachdem die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht wurden, zeigte Herr Mattisseck die Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung auf.

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