Erstes Erzgebirgisches Wundsymposium |
18.04.2018 |
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Das Erste Erzgebirgische Wundsymposium fand am 18. April 2018 in Geyer statt. Veranstalter war die GRAUPNER medical consulting GmbH.
Vor etwa 50 sehr interessierten Teilnehmern sprach, neben anderen namhaften Referenten, Dipl.-Jurist Holger Mattisseck zum Thema „Strafrechtliche Haftung im Gesundheitswesen“. Ausgangspunkt für die Ausführungen des Referenten waren die in den letzten Jahren gestiegene Anzahl an rechtlichen Prozessen im Bereich des Gesundheitswesens.
Seinen Beitrag begann Herr Mattisseck mit den Anforderungen der Bundesärztekammer an die Delegation ärztlicher Leistungen. Durch die Bezugnahme zu aktuellen Fällen der Rechtsprechung wurde die Relevanz des Themas für den Pflegealltag betont.
Am Beispiel des Spritzenscheins und des Befähigungsnachweises zeigte Herr Mattisseck die Grundsätze der Delegation ärztlicher Leistungen auf. Durch die Darstellungen der Beweisregeln im Arzthaftungsprozess wurde die Wichtigkeit der rechtlich einwandfreien Pflegedokumentation verdeutlicht.