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Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

14.05.2021

Am 14. Mai 2021 referierte Holger Mattisseck vor zukünftigen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungsdienstes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Veranstaltung wurde in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Freital durchgeführt.

Im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn Mattisseck standen einerseits die strafrechtlich relevanten Aspekte der Notfallmedizin mit Hinblick auf die besonderen Anforderungen an den neuen Berufsstand der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und andererseits die seit 2013 drastisch gestiegenen Sorgfaltspflichten mit Blickwinkel auf die zivilrechtliche Haftung. Herr Mattisseck hat seinen Vortrag mit zahlreichen aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung unterfüttert.

Helios-Kliniken und Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

14.04.2021

Am 14. April 2021 referierte Holger Mattisseck vor 50 Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern des Rettungsdienstes Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sowie der Helios-Kliniken im Landkreis.

Herr Mattisseck erläuterte in gewohnter Art und Weise umfassend, anschaulich und leicht verständlich die straf- und zivilrechtlichen Haftungsrisiken im Rahmen rettungsdienstlicher und pflegerischer Leistungserbringung. Er ging dabei insbesondere auf die Rechtsprechung der letzten zehn Jahre im Straf- und Zivilrecht ein und gab Handlungsempfehlungen, um Inanspruchnahmen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von vornherein auszuschließen.

Im Rahmen seiner Ausführungen sprach Herr Mattisseck auch zur Thematik Amtshaftung im Rettungsdienst.

Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

15.05.2020

Am 15. Mai 2020 referierte Holger Mattisseck vor Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungsdienstes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Veranstaltung wurde in Trägerschaft der DRK Rettungsdienst Freital gGmbH durchgeführt.

Im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn Mattisseck standen einerseits die strafrechtlich relevanten Aspekte der Notfallmedizin mit Hinblick auf die besonderen Anforderungen an den neuen Berufsstand der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und andererseits die seit 2013 drastisch gestiegenen Sorgfaltspflichten mit Blickwinkel auf die zivilrechtliche Haftung. Herr Mattisseck hinterlegte seinen Vortrag mit zahlreichen aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung.

Kassenärztliche Vereinigung Sachen

09.10.2019

Am 9. Oktober 2019 referierte Dipl.-Jur. Holger Mattisseck wieder vor 20 interessierten Ärzten zur Thematik Rechtsfragen im ärztlichen Bereitschaftsdienst und der ärztlichen Leichenschau.

Herr Mattisseck sprach umfassend zu den rechtlichen Grundlagen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Bundesland Sachsen. Er ging insbesondere auf die Problematik Telefonat als Alternative zum Hausbesuch ein, da an dieser Stelle Haftungsrisiken bestehen, die im Vorfeld oftmals nicht absehbar sind.

Daran anknüpfend sprach Herr Mattisseck zur rechtlichen Problematik der ärztlichen Leichenschau und stellte diese anhand von verschiedenen Beispielen praktisch dar. Seine Ausführungen rundete er durch die Auswertung aktueller Urteile der Rechtsprechung hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes ab.

Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

22.05.2019

Am 22. Mai 2019 referierte Holger Mattisseck vor Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungsdienstes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Veranstaltung wurde in Trägerschaft der DRK Rettungsdienst Freital gGmbH durchgeführt.

Im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn Mattisseck standen einerseits die strafrechtlich relevanten Aspekte der Notfallmedizin mit Hinblick auf die besonderen Anforderungen an den neuen Berufsstand der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und andererseits die seit 2013 drastisch gestiegenen Sorgfaltspflichten mit Blickwinkel auf die zivilrechtliche Haftung. Herr Mattisseck hinterlegte seinen Vortrag mit zahlreichen aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung.