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Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

03.05.2018

Am 3. Mai 2018 referierte Holger Mattisseck vor Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungszweckverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Veranstaltung wurde in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Freital durchgeführt.

Im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn Mattisseck standen einerseits die strafrechtlich relevanten Aspekte der Notfallmedizin mit Hinblick auf die besonderen Anforderungen an den neuen Berufsstand der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und andererseits die seit 2013 drastisch gestiegenen Sorgfaltspflichten mit Blickwinkel auf die zivilrechtliche Haftung. Herr Mattisseck hinterlegte seinen Vortrag mit zahlreichen aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung.

Erstes Erzgebirgisches Wundsymposium

18.04.2018

Das Erste Erzgebirgische Wundsymposium fand am 18. April 2018 in Geyer statt. Veranstalter war die GRAUPNER medical consulting GmbH.

Vor etwa 50 sehr interessierten Teilnehmern sprach, neben anderen namhaften Referenten, Dipl.-Jurist Holger Mattisseck zum Thema „Strafrechtliche Haftung im Gesundheitswesen“. Ausgangspunkt für die Ausführungen des Referenten waren die in den letzten Jahren gestiegene Anzahl an rechtlichen Prozessen im Bereich des Gesundheitswesens.

Seinen Beitrag begann Herr Mattisseck mit den Anforderungen der Bundesärztekammer an die Delegation ärztlicher Leistungen. Durch die Bezugnahme zu aktuellen Fällen der Rechtsprechung wurde die Relevanz des Themas für den Pflegealltag betont.

Am Beispiel des Spritzenscheins und des Befähigungsnachweises zeigte Herr Mattisseck die Grundsätze der Delegation ärztlicher Leistungen auf. Durch die Darstellungen der Beweisregeln im Arzthaftungsprozess wurde die Wichtigkeit der rechtlich einwandfreien Pflegedokumentation verdeutlicht.

Berliner Feuerwehr

07.03.2018

In der Ausbildung von qualifiziertem Personal der Berliner Feuerwehr war Dipl.-jur. Holger Mattisseck vom 07. Bis 09. März 2018 tätig und besprach vor ca. 40 sehr interessierten Teilnehmern die Ausbildung von Notfallsanitätern aus der Sicht der Rechtsprechung.

Durch das im Jahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz kam es zu gravierenden Veränderungen. Dementsprechend legte Herr Mattisseck die Anforderungen an die Aufklärung und Behandlung von Patienten aus rechtlicher Sicht dar.

Durch die Darstellung von aktuellen Fällen der Rechtsprechung unterfüttert, ging Herr Mattisseck auf die rechtliche Ausbildung im Bereich Strafrecht unter dem spezifischen Blickwinkel der Notfallmedizin ein. Sein besonderes Augenmerk legte er dabei auf das Haftrecht.

Es wurden weiterhin die Qualifizierungsansprüche an die Ausbildung der Notfallsanitäter im Vergleich zur früheren Ausbildung der Rettungsassistenten aufgezeigt.

Berliner Feuerwehr

17.07.2017

Vom 17. Juli bis 19. Juli 2017 engagierte sich Dipl.-jur. Holger Mattisseck als Gastdozent für die Ausbildung qualifizierten Personals der Berliner Feuerwehr in Berlin. Vor ca. 40 sehr interessierten Teilnehmern besprach er die Ausbildung von Notfallsanitätern aus dem Blickwinkel der Rechtsprechung.

Ausgangspunkt war das im Jahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Dementsprechend legte Herr Mattisseck die Anforderungen an die Aufklärung und Behandlung von Patienten aus rechtlicher Sicht dar.

Es wurden weiterhin die Qualifizierungsansprüche an die Ausbildung der Notfallsanitäter im Vergleich zur früheren Ausbildung der Rettungsassistenten aufgezeigt. Im Zentrum seiner Ausführungen ging Herr Mattisseck auf die rechtliche Ausbildung im Bereich Strafrecht unter dem spezifischen Blickwinkel der Notfallmedizin, und da besonders dem Haftungsrecht, ein. Seine Darstellungen unterfütterte Herr Mattisseck mit aktuellen Fällen der Rechtsprechung.

Medizinische Fortbildungstage Thüringen

08.06.2017

Unter dem Titel „MTA – von Fall zu Fall – Seminar für Medizinisch-Technische-Assistenten“ fanden vom 07.-09. Juni 2017 die Medizinischen Fortbildungstage Thüringen 2017 im Kaisersaal Erfurt statt. Veranstalter dieser Fortbildung waren die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen in Partnerschaft mit dem Landesverband Thüringen der Leitenden Krankenhausärzte.

Vor ca. 50 Teilnehmern sprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, neben anderen namenhaften Referenten, zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an MTRA aus rechtlicher Sicht mit aktuellen Fallbeispielen“ am 8. Juni 2017.

Ausgangspunkt für Herrn Mattissecks Ausführungen waren die Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, da dies dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Um praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken auszuschließen, griff Herr Mattisseck auf Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen zurück. In diesem Rahmen wurden der Spritzenschein und der Befähigungsnachweis für MTRA behandelt, sowie die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler thematisiert. Es folgte ein Kurzüberblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess und die Darstellung des an den Krankenversicherer übergegangenen Rechts und dessen Folgen. Aufbauend darauf wurden die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht, sowie Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung aufgezeigt.