Seniorenresidenz „Zum Tuchmacher“ |
23.04.2026 |
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Am 12. März und am 23. April 2026 führte Holger Mattisseck in der Seniorenresidenz „Zum Tuchmacher“ in Crimmitschau jeweils eine Fortbildung zur Thematik „Rechtliche Aspekte der Dokumentation in der Pflege“ vor interessiertem Pflegepersonal durch.
Holger Mattisseck erläuterte anschaulich den rechtlichen Charakter der Dokumentation in der Pflege. Er legte dar, welche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche Patienten aus Dokumentationsmängeln herleiten können und wie diese Fehler vermeidbar sind. Er zeigte einen Leitfaden für eine ordnungsgemäße Dokumentation auf und gab Empfehlungen für die praktische Umsetzung einer schlanken Dokumentation. Er ging dabei insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivil- und Strafrecht ein und gab Handlungsempfehlungen, um Inanspruchnahmen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von vornherein auszuschließen.
Stiftung Münch |
21.04.2026 |
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Am 8. April 2026 und am 21. April 2026 führte Holger Mattisseck im Pflegeheim „Im Park“ der Stiftung Münch in Crimmitschau jeweils eine Fortbildung zur Thematik „Freiheitsentziehende Maßnahmen im Gesundheitswesen“ vor interessiertem Pflegepersonal durch.
Holger Mattisseck sprach zur Normierung des Freiheitsentzuges entsprechend der Regelungen des Betreuungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung waren insbesondere die Definition freiheitsentziehender Maßnahmen, deren Indikation sowie die praktische Umsetzung der Einholung der Einwilligung des Betreuers beziehungsweise des Bevollmächtigten und der Beantragung der richterlichen Genehmigung. Abgerundet wurde der Vortrag mit strafrechtlichen Urteilen in Folge rechtswidriger Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen.
Caritas Scheinfeld/Mittelfranken |
13.03.2026 |
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Am 13. März 2026 referierte Holger Mattisseck im Caritas-Seniorenzentrum St. Maximilian Kolbe in Scheinfeld/Mittelfranken vor interessiertem Pflegepersonal zur Thematik „Behandlungsabbruch und Durchsetzung des Patientenwillens am Lebensende“.
Herr Mattisseck erläuterte die einzelnen Formen der Sterbehilfe und deren Strafbarkeitsrisiken sowie die drastisch gestiegenen inhaltlichen Anforderungen an Patientenverfügungen. Er gab praktische Handlungsempfehlungen, um eventuelle Unsicherheiten im Umgang mit Patientenverfügungen auszuschließen. Er wies insbesondere darauf hin, dass das pauschale Unterlassen einer Reanimation auf Grundlage einer Patientenverfügung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In diesem Zusammenhang verdeutlichte er die Rolle von DNR-Anordnungen als Bindeglied zwischen der Patientenverfügung, welche für einen nicht unmittelbar bevorstehenden Fall verfasst wurde, und der konkret vorliegenden Situation am Lebensende. Herr Mattisseck hinterlegte seinen Vortrag mit zahlreichen aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung.
Jahresfortbildung Rettungsdienst Mittelsachsen |
29.01.2026 |
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Vom 29. Januar 2026 bis zum 3. Dezember 2026 führt Holger Mattisseck im Landkreis Mittelsachsen insgesamt 16 Jahresfortbildungen zur Thematik Recht im Rettungsdienst durch.
Themenschwerpunkte der Jahresfortbildung sind:
– Verschärfung des Strafrechts im Falle einer fahrlässigen Tötung durch Rettungsdienstpersonal
– Umfang der Amtshaftung in Sachsen und bestehende Restrisiken
– Auslegung der Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bezüglich des § 2a NotSanG
– Neufassung des SächsPsychKHG mit Auswirkungen auf den Rettungsdienst
– Zwangsmaßnahmen im Rettungsdienst
– Transportverweigerung und Transportverzicht
– Umgang mit Patientenverfügungen in der Notfallmedizin und Alternativen zur Patientenverfügung
– Dokumentation in der Notfallmedizin
– Aktuelle Rechtsprechung zu Sonder- und Wegerechten
Die Ausführungen von Herrn Mattisseck basieren ausschließlich auf der ihm vorliegenden umfassenden aktuellen Rechtsprechung zum Rettungsdienst, auf wissenschaftlich fundierten Quellen und auf vielfältigen praktischen Erfahrungen aus dem Rettungsdienstalltag.
Jahresfortbildung Rettungsdienst Nordsachsen |
16.12.2025 |
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Vom 14. Januar 2025 bis zum 16. Dezember 2025 führte Holger Mattisseck im Landkreis Nordsachsen insgesamt 16 Jahresfortbildungen zur Thematik Recht im Rettungsdienst vor interessiertem Rettungsdienstpersonal durch.
Themenschwerpunkte der Jahresfortbildung waren:
– Verschärfung des Strafrechts im Falle einer fahrlässigen Tötung durch Rettungsdienstpersonal
– Umfang der Amtshaftung in Sachsen und bestehende Restrisiken
– Auslegung der Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bezüglich des § 2a NotSanG
– Neufassung des SächsPsychKHG mit Auswirkungen auf den Rettungsdienst
– Zwangsmaßnahmen im Rettungsdienst
– Transportverweigerung und Transportverzicht
– Umgang mit Patientenverfügungen in der Notfallmedizin und Alternativen zur Patientenverfügung
– Dokumentation in der Notfallmedizin
– Aktuelle Rechtsprechung zu Sonder- und Wegerechten
Die Ausführungen von Herrn Mattisseck basierten ausschließlich auf der ihm vorliegenden umfassenden aktuellen Rechtsprechung zum Rettungsdienst, auf wissenschaftlich fundierten Quellen und auf vielfältigen praktischen Erfahrungen aus dem Rettungsdienstalltag.