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Landesärztekammer Thüringen

11.06.2015

Unter dem Titel „MTA – Alles was Recht ist – Seminar für Medizinisch-Technische Assistenten“ wurden vom 10. Juni bis zum 13. Juni 2015 die Medizinischen Fortbildungstage Thüringen im Kaisersaal Erfurt abgehalten. Veranstalter dieser Fortbildungsreihe waren die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen.

Am 11. Juni 2015 referierte Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, neben anderen namenhaften Referenten, vor ca. 50 Teilnehmern zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an MTRA und MTAL. Ziel war es praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken zu minimieren, da die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal fester Bestandteil des Pflegealltags ist.

Seine Ausführungen begann Herr Mattisseck mit den Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal. Dementsprechend wurden die Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen am Spritzenschein und dem Befähigungsnachweis aufgezeigt. Des Weiteren folgten Ausführungen über die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler mit der Frage danach, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Nach einem Überblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess wurde durch Herrn Mattisseck das an den Krankenversicherer übergegangene Recht aufgezeigt und dessen Folgen dargestellt. Nachdem die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht wurden, zeigte Herr Mattisseck die Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung auf.

Bracco College

15.11.2014

In Hartenstein fand am 15.11.2014 eine Fortbildung des Bracco College für MTRA aus radiologischen Praxen statt. Veranstalter dieser Fortbildungsreihe war die Bracco Imaging Deutschland GmbH.

Neben anderen namenhaften Referenten besprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, vor ca. 50 interessierten Teilnehmern, das Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an medizinisch-technologisch-radiologische Assistenten“.

Ausgehend von der Tatsache, dass die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal aus dem Pflegealltag nicht mehr wegzudenken ist, begann Herr Mattisseck seine Ausführungen mit den Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal. Um praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken auszuschließen, griff Herr Mattisseck auf Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen zurück. Dies beinhaltete den Spritzenschein und den Befähigungsnachweis. Des Weiteren folgten Ausführungen über die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler mit der Frage danach, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Herr Mattisseck gab außerdem einen Überblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess. Zusätzlich wurde das an den Krankenversicherer übergegangene Recht dargestellt und dessen Folgen abgeklärt. Aufbauend darauf wurden die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht, sowie Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung aufgezeigt.

Deutsche Rettungsflug

06.03.2014

Am 06. März 2014 fand in Zwickau eine Weiterbildung der DRF statt. Dipl.-jur. Holger Mattisseck sprach vor 25 Notärzten zum Thema „Die Einwilligung in der praktischen Notfallmedizin“.

Ausgangspunkt für diese Thematik waren die vermehrten gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Notfallmedizinern nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013.

Herr Mattisseck besprach aus dem juristischen Blickwinkel die Garantenstellung des Notarztes. Aufbauend auf Ausführungen zur Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit wurde die Wichtigkeit der Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit des Patienten verdeutlicht.

Seine Ausführungen rundete Herr Mattissek mit einem Einblick in aktuelle Fälle der Rechtsprechung ab.