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Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

10.08.2016

Am 10. August 2016 referierte Holger Mattisseck vor Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungszweckverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Veranstaltung wurde in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Freital durchgeführt.

Im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn Mattisseck standen einerseits die strafrechtlich relevanten Aspekte der Notfallmedizin mit Hinblick auf die besonderen Anforderungen an den neuen Berufsstand der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und andererseits die seit 2013 drastisch gestiegenen Sorgfaltspflichten mit Blickwinkel auf die zivilrechtliche Haftung. Herr Mattisseck hinterlegte seinen Vortrag mit zahlreichen aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung.

Landesärztekammer Thüringen

02.06.2016

Vom 01. Juni bis zum 04. Juni 2016 wurden im Kaisersaal Erfurt die Medizinischen Fortbildungstage Thüringen unter dem Titel „MTA – Aller Guten Dinge Sind Drei – Seminar für Medizinisch-Technische Assistenten“ abgehalten. Veranstalter dieser Fortbildungsreihe waren die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen.

Neben anderen namenhaften Referenten besprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, vor ca. 50 interessierten Teilnehmern, das Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an MTRA aus rechtlicher Sicht mit aktuellen Fallbeispielen“ am 02. Juni 2016.

Ausgehend von der Tatsache, dass die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal aus dem Pflegealltag nicht mehr wegzudenken ist, begann Herr Mattisseck seine Ausführungen mit den Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal. Um praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken auszuschließen, griff Herr Mattisseck auf Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen zurück. Dies beinhaltete den Spritzenschein und den Befähigungsnachweis. Des Weiteren folgten Ausführungen über die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler mit der Frage danach, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Herr Mattisseck gab außerdem einen Überblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess. Zusätzlich wurde das an den Krankenversicherer übergegangene Recht dargestellt und dessen Folgen abgeklärt. Aufbauend darauf wurden die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht, sowie Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung aufgezeigt.

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

24.02.2016

Am 24. Februar 2016 fand in Chemnitz eine Veranstaltung der Fortbildungsreihe „Fit für den Bereitschaftsdienst?“ der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen statt. Dipl.-jur. Holger Mattisseck sprach vor 20 interessierten Ärzten zur Thematik der Rechtsfragen im ärztlichen Bereitschaftsdienst und der ärztlichen Leichenschau.

Ausgangspunkt für Herrn Mattissecks Ausführungen waren die Rechtsgrundlagen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dies beinhaltete auch rechtliche Grundlagen zur Versorgung von Flüchtlingen, angeregt durch die Entwicklungen der letzten Jahre.

Des Weiteren ging er auf Rechtsgrundlagen der ärztlichen Leichenschau ein, die er anhand von Beispielen lebhaft darstellte. Seine Ausführungen unterstrich Herr Mattisseck durch die Darstellung und Auswertung der aktuellen Urteile der Rechtsprechung hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes.

Helios Klinikum Freital

02.02.2016

Am 2. Februar 2016 fand in Freital eine Weiterbildung in der Helios-Klinik statt. Holger Mattisseck sprach in einer Konferenzschaltung vor 25 Ärzten und Notfallsanitätern zum Thema „Rechtliche Grundlagen im Umgang mit (vorübergehend) nicht kooperativen Patienten“.

Ausgangspunkt für diese Thematik waren die vermehrten gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Medizinern nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013.

Herr Mattisseck besprach aus dem juristischen Blickwinkel die Garantenstellung des Arztes. Aufbauend auf Ausführungen zur Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit wurde die Wichtigkeit der Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit des Patienten verdeutlicht.

Seine Ausführungen rundete Herr Mattissek mit einem Einblick in aktuelle Fälle der Rechtsprechung ab.

Bracco College

07.11.2015

Die Fortbildung des Bracco College für für MTRA aus radiologischen Praxen fand am 07.11.2015 in Hartenstein statt. Veranstalter dieser Fortbildungsreihe war die Bracco Imaging Deutschland GmbH.

Vor ca. 50 Teilnehmern sprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, neben anderen namenhaften Referenten, zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an medizinisch-technologisch-radiologische Assistenten“.

Ausgangspunkt für Herrn Mattissecks Ausführungen waren die Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, da dies dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Um praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken auszuschließen, griff Herr Mattisseck auf Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen zurück. In diesem Rahmen wurden der Spritzenschein und der Befähigungsnachweis für MTRA behandelt, sowie die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler thematisiert. Es folgte ein Kurzüberblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess und die Darstellung des an den Krankenversicherer übergegangenen Rechts und dessen Folgen. Aufbauend darauf wurden die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht, sowie Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung aufgezeigt.