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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

17.05.2017

Unter der Leitung von Dipl.-med. Frieder Neidel, Facharzt für Anästhesiologie und Dipl.-jur. Holger Mattisseck fand am 17. Mai 2017 im Rahmen der Fortbildungsreihe „Fit für den Bereitschaftsdienst?“ der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen eine Veranstaltung unter dem Titel „Sicher im ärztlichen Bereitschaftsdienst“ in Chemnitz statt.

Herr Mattissecks Ausführungen vor ca. 20 interessierten Ärzten thematisierten Rechtsfragen im ärztlichen Bereitschaftsdienst und der ärztlichen Leichenschau. Angeregt durch die Entwicklungen der letzten Jahre ging er von den rechtlichen Grundlagen in der ärztlichen Versorgungsproblematik von Flüchtlingen aus. Darauf aufbauend stellte er die Rechtsgrundlagen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst dar.

Des Weiteren ging er auf Rechtsgrundlagen der ärztlichen Leichenschau ein, die er anhand von Beispielen lebhaft darstellte. Seine Ausführungen unterstrich Herr Mattisseck durch die Darstellung und Auswertung der aktuellen Urteile der Rechtsprechung hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes.

Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

21.01.2017

Am 20. Januar 2017 referierte Holger Mattisseck vor Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungszweckverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Veranstaltung wurde in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Freital durchgeführt.

Im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn Mattisseck standen einerseits die strafrechtlich relevanten Aspekte der Notfallmedizin mit Hinblick auf die besonderen Anforderungen an den neuen Berufsstand der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und andererseits die seit 2013 drastisch gestiegenen Sorgfaltspflichten mit Blickwinkel auf die zivilrechtliche Haftung. Herr Mattisseck hinterlegte seinen Vortrag mit zahlreichen aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung.

Bracco College Symposium

25.11.2016

Vom 25. bis 27. November 2016 fand im Kloster Nimbschen bei Grimma das 2. Muldental-Symposium mit dem Themenschwerpunkt MRT statt. Veranstallter dieser Symposienreihe war die Bracco Imaging Deutschland GmbH.

Neben anderen namenhaften Referenten besprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, vor ca. 50 interessierten Teilnehmern, das Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an medizinisch-technologisch-radiologische Assistenten“ am 25.11.2016.

Ausgehend von der Tatsache, dass die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal aus dem Pflegealltag nicht mehr wegzudenken ist, begann Herr Mattisseck seine Ausführungen mit den Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal. Um praktische Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht geben zu können und dementsprechend Risiken auszuschließen, griff Herr Mattisseck auf Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen zurück. Dies beinhaltete den Spritzenschein und den Befähigungsnachweis. Des Weiteren folgten Ausführungen über die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler mit der Frage danach, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Herr Mattisseck gab außerdem einen Überblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess. Zusätzlich wurde das an den Krankenversicherer übergegangene Recht dargestellt und dessen Folgen abgeklärt. Aufbauend darauf wurden die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht, sowie Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung aufgezeigt.

Bracco College

19.11.2016

Am 19.11.2016 fand in Chemnitz eine Fortbildungsveranstaltung des Bracco College für MTRA aus radiologischen Praxen statt. Veranstalter dieser Fortbildung war die Bracco Imaging Deutschland GmbH.

Vor ca. 50 Teilnehmern sprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck, neben anderen namenhaften Referenten, zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an medizinisch-technologisch-radiologische Assistenten.

Seine Ausführungen begann Herr Mattisseck mit den Fragen nach der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal. Dementsprechend wurden die Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ihrer Verantwortungen am Spritzenschein und dem Befähigungsnachweis aufgezeigt. Des Weiteren folgten Ausführungen über die zivilrechtliche Haftung für Pflege- und Behandlungsfehler mit der Frage danach, wann ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Nach einem Überblick über die Frage nach der Beweislast hinsichtlich der Regelungen im Ärztehaftungsprozess wurde durch Herrn Mattisseck das an den Krankenversicherer übergegangene Recht aufgezeigt und dessen Folgen dargestellt. Nachdem die Anforderungen der Bundesärztekammer zur Delegation ärztlicher Leistungen verdeutlicht wurden, zeigte Herr Mattisseck die Delegationsgrundsätze und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Delegation anhand von aktuellen Fällen der Rechtsprechung auf.

Erstes Erzgebirgisches Pflegesymposium

21.10.2016

Das Erste Erzgebirgische Pflegesymposium fand am 21. Oktober 2016 in Geyer statt. Veranstalter war die GRAUPNER medical consulting GmbH.

Vor etwa 50 sehr interessierten Teilnehmern sprach, neben anderen namhaften Referenten, Dipl.-Jurist Holger Mattisseck zum Thema „Haftungsrisiken im Rahmen der Implementierung und Umsetzung von Pflegestandards einschließlich der damit verbundenen rechtlichen Anforderungen an die Pflegedokumentation“.

Ausgangspunkt für Herrn Mattissecks Ausführungen waren die Anforderungen der Bundesärztekammer an die Delegation ärztlicher Leistungen. Am Beispiel des Spritzenscheins und des Befähigungsnachweises wurden die Grundsätze der Delegation ärztlicher Leistungen aufgezeigt. Durch die Darstellungen der Beweisregeln im Haftungsprozess wurde die Wichtigkeit der rechtlich einwandfreien Pflegedokumentation verdeutlicht.

Sein Referat rundete Herr Mattisseck durch die Bezugnahme der Dargestellten Sachverhalte zu Fällen der aktuellen Rechtsprechung ab.