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EURO Plus Senioren – Betreuung

26.03.2024

Am 26. März 2024 referierte Holger Mattisseck in Neukirchen/Erzgebirge vor 20 Führungskräften aus zehn Einrichtungen der Unternehmensgruppe EURO Plus Senioren – Betreuung. Gegenstand seiner Ausführungen war die Thematik „Freiheitsentziehende Maßnahmen im Gesundheitswesen“.

Holger Mattisseck sprach zur Normierung des Freiheitsentzuges entsprechend der Regelungen des Betreuungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Inhalt der Ausführungen waren insbesondere die Definition freiheitsentziehender Maßnahmen, deren Indikation sowie die praktische Umsetzung der Einholung der Einwilligung des Betreuers beziehungsweise des Bevollmächtigten und der Beantragung der richterlichen Genehmigung.

Im Seminar erfolgte ein Soll-Ist-Abgleich des hauseigenen Standards der EURO Plus Senioren – Betreuung „Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen“ mit der Zielstellung der Optimierung dieses Standards.

Fachtagung „Todessehnsucht im Kontext von Palliativversorgung und assistiertem Suizid“

04.03.2023

Am 4. März 2023 fand in Limbach/Oberfrohna eine Fachtagung zum Thema „Todessehnsucht im Kontext von Palliativversorgung und assistiertem Suizid“ statt. Der Einladung der vom Hospizverein Erzgebirgsvorland e.V. ausgerichteten Veranstaltung folgten 80 Mediziner aus Sachsen.

Anlass der Fachtagung war der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 festgestellt hatte, dass das Recht auf freiverantwortlichen Suizid ein Grundrecht ist ebenso wie das Recht auf Assistenz zum freiverantwortlichen Suizid, und dass in Folge dessen die Nachfrage nach Suizidassistenz stark angestiegen ist.

Holger Mattisseck sprach sowohl allgemein zum historischen Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik als auch konkret zur Frage, wann Freiverantwortlichkeit vorliegt und in welchen Fällen eine Suizidassistenz strafbar ist.

Neben Holger Mattisseck referierten unter anderem Prof. Dr. med. Frank Oehmichen, ärztlicher Direktor der Bavaria Klinik, Carlos Kasper, MdB und Pater Prior Maurus Kraß, Benediktinerkloster Wechselburg.

ASB Rettungsdienst Neustadt/Sachsen

11.11.2022

Am 11. Oktober 2022 referierte Holger Mattisseck vor Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern der ASB Rettungsdienst-gGmbH Neustadt/Sachsen zu Rechtsfragen im Intensivtransportwesen.

Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung waren zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte im Intensivtransportwesen, Fragen der Delegation ärztlicher Leistungen im Interhospitaltransfer sowie die Dokumentation von Intensivtransporten. Herr Mattisseck nahm dabei umfassend Bezug auf die Rechtsprechung der vergangenen zwei Jahrzehnte und gab Handlungsempfehlungen, um Inanspruchnahmen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von vornherein auszuschließen. Außerdem referierte er zu Fragen der Amtshaftung im Rettungsdienst.

Carl-von-Basedow-Klinikum Merseburg

15.06.2022

Am 15. Juni 2022 fand in Trägerschaft des Carl-von-Basedow-Klinikums in Merseburg ein Wundsymposium statt, anlässlich dessen 90 interessierte Mediziner angereist waren.

Holger Mattisseck referierte zur Thematik „Haftungsrisiken im Rahmen der Dekubitusprophylaxe“. Gegenstand des Vortrages waren strafrechtliche und insbesondere zivilrechtliche Aspekte der Dekubitusprophylaxe mit Hinblick auf die im Jahr 2013 eingeführten Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Gunsten der Patienten. Holger Mattisseck bezog besonders Stellung zur sogenannten „lückenhaften Dokumentation“ und den daraus resultierenden Haftungsrisiken für ärztliches und nichtärztliches Personal. Des Weiteren nahm er Bezug auf den Expertenstandard Dekubitusprophylaxe und erläuterte anschaulich die Wechselwirkung zwischen zivilrechtlichen Normen und Standards des Deutschen Netzwerkes für Qualitätssicherung in der Pflege. Abgerundet wurde der Vortrag mit einer Vielzahl straf- und zivilrechtlicher Urteile auf Grund unzureichender Prophylaxe.

Landesärztekammer Sachsen

07.05.2022

Holger Mattisseck referierte am 7. Mai 2022 im Rahmen einer Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin der Sächsischen Landesärztekammer vor 60 Ärzten.

Gegenstand der Ausführungen waren Fragen der Amtshaftung im sächsischen Rettungsdienst, zivil- und strafrechtliche Aspekte der Notfallrettung sowie die Thematik Einwilligungsfähigkeit in Verbindung mit der Problematik Zwangsbehandlung nach sächsischem Psychischkranken- und Polizeigesetz. Holger Mattisseck referierte außerdem zu Fragen von DNR-Anordnungen im Rettungsdienst sowie zu Grundsätzen der Dokumentation von Rettungsdiensteinsätzen.