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Zweites Erzgebirgisches Wundsymposium |
08.05.2019 |
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Am 8. Mai 2019 fand in Geyer das Zweite Erzgebirgische Wundsymposium statt. Veranstalter war die GRAUPNER medical consulting GmbH. Vor 40 interessierten Teilnehmern, einerseits niedergelassenen Ärzten und andererseits nichtärztlichem Praxispersonal, sprach Dipl.-Jurist Holger Mattisseck zum Thema „Haftungsrisiken im Rahmen der Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal“.
Ausgehend von der Tatsache, dass die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal aus dem medizinischen Alltag nicht mehr wegzudenken ist, stellte Holger Mattisseck an Hand konkreter Fallbeispiele und Gerichtsurteile praktisch dar, welche Rechtsfolgen sich für den Inhaber der Arztpraxis und das handelnde nichtärztliche Personal aus Behandlungsfehlern ergeben können. In seinen Ausführungen ging Holger Mattisseck auf die juristischen Anforderungen ein, die diesbezüglich an den Arzt und an das Praxispersonal gestellt werden. Holger Mattisseck zeigte die Haftungsrisiken detailliert auf und gab praktische Handlungsempfehlungen aus rechtlicher Sicht, um bestehende Risiken von vornherein minimieren bzw. auszuschließen zu können. Er erläuterte dazu die Rechtsgrundlagen für die Delegation ärztlicher Leistungen und ging auf die Verantwortungen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen sowie auf die Thematik Befähigungsnachweis ein. Seinen Vortrag rundete Holger Mattisseck mit Ausführungen zu den aktuell geltenden Regeln zur Beweislast im Arzthaftungsprozess im Allgemeinen und zum groben Behandlungsfehler im Besonderen ab.
Zweites Erzgebirgisches Pflegesymposium |
10.04.2019 |
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Das Zweite Erzgebirgische Pflegesymposium fand am 10. April 2019 in Geyer statt und wurde wieder von der GRAUPNER medical consulting GmbH veranstaltet. Vor 50 sehr interessierten Teilnehmern sprach neben anderen namhaften Referenten Dipl.-Jurist Holger Mattisseck zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie Möglichkeiten und Grenzen des Versorgungsabbruchs bei unheilbar Kranken“.
Holger Mattisseck begann seinen Vortrag mit der Erläuterung von aktuellen Beschlüssen des Bundesgerichtshofs, in Folge derer die inhaltlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung drastisch gestiegen sind und daraus resultierend in der Praxis verstärkt Probleme im Umgang mit diesen Verfügungen auftreten. Aufbauend auf wesentlichen Informationen zur Thematik Behandlungsabbruch sprach Holger Mattisseck zu einzelnen Arten der Sterbehilfe und deren Strafbarkeitsrisiken in der Bundesrepublik Deutschland und erläuterte, unter welchen Voraussetzungen ein vorab vom Patienten gewünschter Versorgungsabbruch möglich, rechtlich zulässig und durchsetzbar ist. Dabei zeigte Holger Mattisseck die Grenzen einer Patientenverfügung, die im Regelfall für eine nicht vorhersehbare Situation formuliert wird, auf und erläuterte die Möglichkeiten einer DNR- bzw. VAW-Anordnung (Do-Not-Resuscitate-Anordnung bzw. Anordnung auf Verzicht auf Wiederbelebung) als Bindeglied zwischen der Patientenverfügung und der aktuell vorliegenden Behandlungssituation. Holger Mattisseck rundete seinen Vortrag mit gesonderten Ausführungen zu Anforderungen an und notwendigen Inhalten von Vorsorgevollmachten in Gesundheitsangelegenheiten ab.
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen |
24.10.2018 |
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Am 24. Oktober 2018 fand in Chemnitz eine Veranstaltung der Fortbildungsreihe „Fit für den Bereitschaftsdienst?“ der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen mit dem Themenschwerpunkt Rechtsfragen und Leichenschau statt. Leiter der Veranstaltung waren Dipl.-med. Frieder Neidel, Facharzt für Anästhesiologie und Dipl.-jur. Holger Mattisseck.
Angeregt durch die Entwicklungen vorangegangener Jahre begann Herr Mattisseck seine Ausführungen vor dem Publikum, bestehend aus 20 interessierten Ärzten, mit der Darstellung der Grundlagen in der ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen. Darauf aufbauend stellte er die Rechtsgrundlagen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst dar.
Anhand von Beispielen belebte er seine Darstellungen der rechtlichen Grundlagen der ärztlichen Leichenschau. Herr Mattisseck rundete seine Ausführungen mit Vorstellungen und Auswertungen von Fällen der aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes ab.
Landesärztekammer Thüringen |
07.06.2018 |
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Vom 06. Juni bis zum 09. Juni 2018 fanden im Kaisersaal Erfurt die Medizinischen Fortbildungstage Thüringen 2018 unter dem Titel „Pflege im Spannungsfeld rechtlicher Anforderungen“ statt. Veranstaltet wurden diese durch die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen.
Vor ca. 70 sehr interessierten Teilnehmern referierte Dipl.-Jurist Holger Mattisseck zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügung und Versorgungsvollmacht sowie Möglichkeiten und Grenzen des Versorgungsabbruchs bei unheilbar Kranken“ am 07. Juni 2018.
Ausgangspunkt für Herrn Mattissecks Ausführungen waren die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2016 und 2017 sowie die daraus resultierenden drastisch erhöhten inhaltlichen Anforderungen und die damit verstärkten Schwierigkeiten des Umgangs mit Patientenverfügungen. Aufbauend auf wesentliche Informationen zur Sterbehilfe und den daraus resultierenden Strafbarkeitsrisiken wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten von Patientenverfügung und Versorgungsvollmacht dargestellt. Schwerpunkte waren dabei die notwendigen Inhalte der beiden Dokumente. Des Weiteren folgten gesonderte Ausführungen zu den Anforderungen an und Möglichkeiten einer DNR-Vollmacht. Sein Referat rundete Herr Mattisseck durch die Bezugnahme zu Beispielen der aktuellen Rechtsprechung ab.
Rettungsdienst Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
03.05.2018 |
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Am 3. Mai 2018 referierte Holger Mattisseck vor Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Rettungszweckverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Veranstaltung wurde in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Freital durchgeführt.
Im Mittelpunkt des Vortrages von Herrn Mattisseck standen einerseits die strafrechtlich relevanten Aspekte der Notfallmedizin mit Hinblick auf die besonderen Anforderungen an den neuen Berufsstand der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und andererseits die seit 2013 drastisch gestiegenen Sorgfaltspflichten mit Blickwinkel auf die zivilrechtliche Haftung. Herr Mattisseck hinterlegte seinen Vortrag mit zahlreichen aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung.